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Alle Personen, die nach dem Gesetz nicht Versicherungspflichtig sind, können sich privat absichern.
Gesetzlich nicht Versicherungspflichtig sind:
Die private Krankenversicherung erbringt folgende Leistungen:
Bei der Festlegung des Beitrags spielen folgende Faktoren eine Rolle:
Der Beitrag zur privaten Krankenversicherung wird also für jede Person individuell festgelegt. Nach Festlegung der Beitragshöhe hat der individuelle Gesundheitszustand keinen Einfluß mehr auf den monatlichen Betrag. Beitragsanpassungen erfolgen nur in Tarifgruppen.
Sprechen Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch mit uns.
Für weitere Informationen rufen Sie kurz an: 030 − 4 72 80 31
oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular.