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Versicherung:

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Schutz für Privatpersonen

Hausratversicherung

Die Hausratversicherung sichert den Hausrat Ihres Haushaltes gegen:

  • Feuer
  • Leitungswasser
  • Einbruchdiebstahl und Raub
  • Vandalismus
  • Sturm und Hagel

Weiterhin sind Kosten abgedeckt, die durch den Versicherungsfall entstehen, z.B. Hotelkosten oder Kosten für Aufräumarbeiten.

Unter Hausrat des Haushalts versteht man:

  • Gebrauchsgüter
  • Verbrauchsgegenstände
  • Einrichtungsgegenstände

Private Haftpflichtversicherung

Die private Haftpflichtversicherung ist eine freiwillige Versicherung. Sie ist jedoch sehr wichtig, da Privatpersonen nach deutschen Recht für verursachten Schaden unbegrenzt haften.

Durch die private Haftpflichtversicherung werden Sie und Ihre Familie vor Forderungen Dritter geschützt. Im Versicherungsfall zahlt der Versicherer den verursachten Schaden in Höhe der vereinbarten Deckungssumme.

Unfallversicherung

Der Versicherungsnehmer erhält nach einem erlittenen Unfall eine bestimmte, vertraglich festgelegte Leistung. Die Voraussetzungen für die unfallbedingten Leistungen werden ebenfalls vertraglich festgelegt.

Mögliche Leistungen einer Unfallversicherung:

  • Heilkosten
  • Behandlungskosten
  • Maßnahmen um unfallbedingte Folgeschäden zu beseitigen
  • Rehabilitation
  • Gehaltsersatzleistungen
  • Rentenzahlungen usw.

Riesterrente

Die Riesterrente ist eine private Rente, die vom Staat durch Zulagen gefördert wird. Beiträge können zudem als Sonderausgaben angerechnet werden.

Besonderheit:

Alle Anbieter der Riesterrente werden vom Staat zertifiziert. Das bedeutet unter anderem, daß die eingezahlten Beiträge zum Vertragsende vom Anbieter garantiert werden müssen.

Sterbegeldversicherung

Die Sterbegeldversicherung soll Beerdigungskosten und alle direkt mit dem Todesfall zusammenhängende Kosten abdecken.

Ziel eines Versicherungsnehmers kann sein:

  • Belastung der hinterbliebenen Angehörigen vermeiden
  • Angemessene Beerdigung, wenn keine Angehörige vorhanden

Rechtsschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung deckt das Kostenrisiko eines Rechtsstreitsab. Dabei sind die abgesicherten Rechtsgebiete vertraglich festgelegt.

Leistungen der Rechtsschutzversicherung:

  • Anwaltsgebühren
  • Kosten des Gerichts
  • Kosten des Gegners, insofern diese übernommen werden müssen
  • Kaution usw.

Die Rechtsschutzversicherung wird für Privatpersonen und Unternehmen angeboten.

Lebensversicherung

Die Lebensversicherung ist eine Personenversicherung.

Ihr Bedarf entscheidet − die passgenaue Lebensversicherung:

  • Kapitalbildende Lebensversicherung
  • Risiko Lebensversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Aussteuerversicherung usw.

Gerade im Bereich der Lebensversicherunge ist eine kompetente Beratung sehr wichtig. Eine vielzahl individueller Beweggründe kann den Ausschlag für die eine oder andere Versicherungsform geben.

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Kraftfahrzeugversicherung

Unter Kraftfahrzeugversicherung versteht man einerseits die Haftpflichtversicherung und andererseits die freiwilligen Kaskoversicherungen.

Die Kraftfahrzeug Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung für Ihr Automobil ist in Deutschland Pflicht. Sie soll Unfallgeschädigte finanziell schützen.

Die Kaskoversicherungen

  • Teilkaskoversicherung
  • Vollkaskoversicherung

Die Kaskoversicherung ist eine Versicherung des Fahrzeugs. Beide Formen der Versicherung decken ausschließlich Schäden am eigenen Kraftfahrzeug ab.

Private Krankenversicherung

Alle Personen, die nach dem Gesetz nicht Versicherungspflichtig sind, können sich privat absichern.

Gesetzlich nicht Versicherungspflichtig sind:

  • Angestellte und Arbeiter mit einem Bruttoeinkommen oberhalb € 47.700,- (2007)
  • Beamte
  • Selbständige

Die private Krankenversicherung erbringt folgende Leistungen:

  • Krankheitskosten
  • Behandlungskosten bei Unfällen
  • Aufwendungen in Folge der Mutterschaft

Bei der Festlegung des Beitrags spielen folgende Faktoren eine Rolle:

  • Alter
  • Geschlecht (wegen der längeren Lebenserwartung)
  • gegenwärtiger Zustand der Gesundheit

Der Beitrag zur privaten Krankenversicherung wird also für jede Person individuell festgelegt. Nach Festlegung der Beitragshöhe hat der individuelle Gesundheitszustand keinen Einfluß mehr auf den monatlichen Betrag. Beitragsanpassungen erfolgen nur in Tarifgruppen.

Ihr individueller Bedarf sollte im persönlichen Beratungsgespräch geklärt werden.

Beratung − der beste Weg zur Sicherheit

Für Ihre Absicherung legen wir Wert auf langfristige Planung. Ausgehend von Ihrer derzeitigen Lebenssituation bieten wir eine ganzheitliche Beratung, die Ihre Wünsche und Ziele berücksichtigt.

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