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Auch bei Pflegebedürftigkeit sicher betreut

PflegeRente

Die PflegeRente bietet lebenslangen Versicherungsschutz für den Fall der Pflegebedürftigkeit.

Grundsätzliche Informationen zu den Pflegestufen:

Wenn eine Person wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung bei den Verrichtungen des täglichen Lebens der Hilfe bedarf, kann Sie in eine bestimmte Pflegestufe eingeordnet werden.

Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, bestehen. Dies ist nach ärztlichen Maßstäben festzustellen.

  • Pflegestufe III (Schwerstpflegebedürftigkeit)
  • Pflegestufe II (Schwerpflegebedürftigkeit)
  • Pflegestufe I (Erhebliche Pflegebedürftigkeit)

Beispielsberechnungen, Pflegerente bei Pflegestufe III:

40 jährige Frau500 € mtl. Pflege-RenteMonatsbeitrag 16,32 €
50 jährige Frau500 € mtl. Pflege-RenteMonatsbeitrag 21,59 €
60 jährige Frau500 € mtl. Pflege-RenteMonatsbeitrag 30,04 €
40 jähriger Mann500 € mtl. Pflege-RenteMonatsbeitrag 10,38 €
50 jähriger Mann500 € mtl. Pflege-RenteMonatsbeitrag 13,70 €
60 jähriger Mann500 € mtl. Pflege-RenteMonatsbeitrag 18,94 €

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